Geschäftsbedingungen des Emittenten

DIENSTLEISTUNGSVERTRAG zwischen dem KUNDEN und Aequitec AG, Hardturmstrasse 161, CH-8005 Zürich, CHE-305.398.036 Aequitec und der Kunde vereinbaren was folgt:

1. Vertragsinhalt

1.1 Der Kunde ist eine Schweizer Aktiengesellschaft, Aktiengesellschaft in Gründung oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Aequitec erbringt gemäss diesem Vertrag mithilfe einer oder mehreren softwarebasierten,nativen oder web-basierten Applikation/en für den Kunden (nachfolgend auch 'Applikation' genannt) eine oder mehrere der nachfolgenden Dienstleistungen:

  • Führung des Aktienbuchs
  • Durchführung von Generalversammlungen
  • Gestaltung und Führung von Mitarbeiterbeiligungsplänen
  • Durchführung von Kapitalerhöhungen
  • Durchführung von Aktientransfers
  • Abwicklung von Corporate Actions

Der Kunde kann diese Dienstleistungen durch Nutzung der Applikation auswählen.

2. Dienstleistungen

2.1 Die Dienstleistungen, welche Aequitec erbringt, sind in dem/den vom Kunden gewählten Produktpaket/en im Einzelnen spezifiziert. Die Spezifikationen können anlässlich der Aus-wahl der Produktpakete elektronisch eingesehen und als Dokument heruntergeladen wer-den – namentlich unter der Web-Adresse www.aequitec.ch –, und der Kunde stimmt den Spezifikationen betreffend des jeweiligen Produktepakets mit der elektronischen Auswahl des entsprechenden Produktepakets gemäss Ziff. 1.2. zu. Eine elektronische Auswahl ist einer schriftlichen Auswahl der Spezifikationen gleichgestellt. Im Falle einer schriftlichen Unterzeichnung des Vertrags werden die Spezifikationen dem Vertrag als Dokument bei-gelegt, und der Kunde stimmt den Spezifikationen mit Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages zu.

2.2 Die von Aequitec zu erbringenden Dienstleistungen beziehen sich ausschliesslich auf die in dem/den vom Kunden genutzten Produktpaket/en beschriebenen Dienstleistungen inklu-sive der jeweiligen Spezifikationen. Den Parteien steht es allerdings offen, schriftlich die Erbringung weiterer Dienstleistungen zu vereinbaren, wobei von Seiten des Kunden E-Mails genügen, Aequitec einer solchen Änderung dagegen mit handschriftlicher Unter-schrift oder qualifizierter elektronischer Signatur (vgl. Art. 14 OR) zustimmen muss.

2.3 Auf der Web-Seite www.aequitec.ch kann der Kunde ferner sog. 'shared services' von Drittanbietern beziehen, indem er diese elektronisch auswählt, wobei er den Bedingungen der 'shared services' des Drittanbieters zustimmt. Diesen Bedingungen lassen sich auch die Gebühren für die 'shared services' entnehmen. Der Vertrag über die 'shared services' kommt ausschliesslich zwischen dem Kunden und den Drittanbietern zu Stande.Der Kunde ist für die Beziehung zu den Dritttanbietern, inklusive deren Auswahl, Instruktion und Überwachung, allein verantwortlich. Aequitec lehnt jegliche Haftung im Zusammenhang mit den 'shared services' ausdrücklich ab.

3. Gebühren

3.1 Der Kunde bezahlt Aequitec für die Erbringung der Dienstleistungen gemäss Ziff. 2.1. eine Gebühr gemäss dem von Kunden gewählten Preismodell. In der Gebühr sind (i) das Zur- verfügungstellen der Applikation und (ii) die Erbringung der Dienstleistungen gemäss dem/den vom Kunden gewählten Produktpaket/en enthalten. Der Kunde kann das Preismo- dell sowohl schriftlich als auch elektronisch via Website www.aequitec.ch anwählen und das Dokument dort herunterladen. Eine elektronische Annahme ist einer schriftlichen Annahme des Preismodells gleichgestellt.

3.2 Weitere zwischen den Parteien vereinbarte Dienstleistungen (vgl. Ziff. 2.2.) werden dem Kunden separat nach Aufwand in Rechnung gestellt, sofern zwischen den Parteien keine andere Art der Entschädigung schriftlich vereinbart wurde, wobei E-Mails dem Schriftlich- keitserfordernis genügen. Die jeweils geltenden Stundensätze, die Aequitec für diese Dienstleistungen in Rechnung stellt, sind auf der Web-Seite www.aequitec.ch abrufbar.

3.3 Die Gebühren für die 'shared services' (vgl. Ziff. 2.3.) werden ebenfalls durch Aequitec verrechnet, wobei Aequitec den Drittanbietern die entsprechenden, vom Kunden bezahlten Gebühren weiterleitet.

3.4 Aequitec verrechnet seine Dienstleistungen (und etwaige Dienstleistungen von Drittanbieern, vgl. Ziff. 3.3.) je nach dem durch den Kunden gemäss Ziff. 3.1. ausgewählten Preis- modell entweder monatlich, im Quartal oder jährlich. Die Rechnungen von Aequitec sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum (Verfalltag).

4. Gültigkeit

4.1 Alle Vereinbarungen zwischen Aequitec und dem Kunden, vertreten durch die im Handelsregister aufgeführte/n, zeichnungsberichtigte/n Person/en, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Zustimmung der jeweiligen Vertragsparteien und treten erst mit ihrer Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft. Eine Unterzeichnung des vorliegenden Dienstleistungsvertrags kann entweder handschriftlich oder digital (d.h. elektronisch über die Website www.aequitec.ch via Klickfläche 'Ich akzeptiere') erfolgen. Die beiden Formen der Zustimmung sind für die Zwecke des Abschluss dieses Dienstleistungsvertrags gleichgestellt.Vor dem gültigen Zustandekommen des Dienstleistungsvertrags ist Aequitec nicht verpflichtet, dem Kunden Dienstleistungen zu erbringen. Ebensowenig ist Aequitec verpflichtet, dem Kunden weitere, zwischen den Parteien vereinbarte Dienstleistungen zu erbringen,bevor diese nicht zwischen Aequitec und dem Kunden, vertreten durch die im Handelsre-gister aufgeführte/n, zeichnungsberichtigte/n Person/en, gemäss Ziff. 2.2. rechtsgültig ver-einbart wurden.

5. Pflichten der Aequitec

5.1 Die einzelnen Dienstleistungen, die Aequitec erbringt, bzw. die einzelnen Vorgänge, die über die Applikation vorgenommen werden können, entsprechen nach Auffassung von Aequitec den Vorgaben des Schweizer Rechts. Der Kunde bleibt jedoch dafür verantwortlich, die Schweizer Rechtsvorschriften einzuhalten; und Aequitec lehnt jegliche Haftung für eine Verletzung der Schweizer Rechtsvorschriften durch den Kunden ab. Aequitec trifft auch keine Pflicht, den Kunden auf etwaige Verletzungen von Schweizer Rechtsvorschriften hinzuweisen; Aequitec lehnt allerdings insbesondere dann jegliche Haftung für eine Verletzung der Schweizer Rechtsvorschriften durch den Kunden ab, wenn Aequitec den Kunden auf eine entsprechende Verletzung aufgrund eines bestimmten Vorgangs des Kunden hingewiesen hat, und der Kunde diesen Vorgang trotzdem vornimmt. Die Dienstleistung von Aequitec stellt eine technische Organisationshilfe dar. Entsprechend übernimmt Aequitec insbesondere keine Verantwortung für die inhaltlichen Parameter der Vorgänge des Kunden, die über die Applikation vorgenommen werden können.

5.2 Aequitec strebt als Ziel an, dass Ihre applikationsgesteuerten Dienstleistungen monatlich während regulären Bürozeiten des Kunden zu mindestens 95 Prozent verfügbar sein werden.

5.3 Aequitec erbringt nur jene Dienstleistungen, die im/in den vom Kunden gewählten Produktpaket/en spezifiziert sind. Aequitec ist von sämtlichen Pflichten entbunden, die nicht Bestandteil der Spezifikationen in dem/den Produktpaket/en sind.

5.4 Erkennt Aequitec im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen technische Probleme, die nicht durch sie zu vertreten sind, informiert sie den Kunden baldmöglichst nach Erkenntnis dieser Sachlage und unterbreitet dem Kunden nach bestem Wissen und Gewissen Lösungsvorschläge. Das weitere Vorgehen wird dann von den Parteien gemeinsam festgelegt. Solange keine entsprechende Einigung zwischen den Parteien erfolgt ist, ist Aequitec nicht verpflichtet, zusätzliche Leistungen zu erbringen. Die vereinbarten Leistungen erbringt Aequitec bis auf Weiteres im vorgefundenen modus operandi.

5.5 Aequitec ist ermächtigt, Dienstleistungen des vorliegenden Dienstleistungsvertrags vorläufig zu suspendieren, wenn (i) der Kunde inhaltlich unbestrittene Rechnungen nach Ablauf von (a) der Zahlungsfrist gemäss Ziff. 3.4. und (b) einer Frist von weiteren 30 Tagen, die dem Kunden durch Aequitec schriftlich angesetzt wurde, nicht begleicht, oder (ii) die Zahlungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, namentlich im Falle der Eröffnung einer Liquidation oder Konkurseröffnung über den Kunden oder dem Abschluss eines Nachlassvertrages mit Gläubigern oder vergleichbarer Konstellationen.

6. Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Mitwirkungspflichten zu erfüllen. Er verpflichtet sich insbesondere, Aequitec unaufgefordert und kostenlos ein Exemplar der jeweils gültigen Statuten, Gründungsurkunden, Kapitalerhöhungsurkunden, alle Kauf- und Verkaufsverträge samt Abtretungserklärungen sowie, sofern vorhanden, das bestehende Aktienbuch, bzw. Aktienregister auszuhändigen. Zudem verpflichtet sich der Kunde, auf die Aufforderung von Aequitec hin sämtliche weiteren Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen, die zur Erbringung der Dienstleistungen durch Aequitec vernünftigerweise erforderlich sind.

6.2 Solange und im Umfang als der Kunde Aequitec nicht alle Dokumente gemäss Ziff. 6.1. zur Verfügung gestellt hat, ist Aequitec nicht verpflichtet, dem Kunden gemäss diesem Vertrag Dienstleistungen zu erbringen.

6.3 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche vertraglich vereinbarten Gebühren sowie die nachgewiesenen Aufwände und Kosten termingerecht zu bezahlen.

6.4 Der Kunde verpflichtet sich, in der Kommunikation mit Aequitec und/oder seinen Aktionären zwecks Authentifizierung stets das 2-Faktor Authentifizierungsverfahren und/oder weitere Sicherheitsinstruktionen von Aequitec anzuwenden bzw. umzusetzen. Aequitec schliesst jegliche Haftung für unbefugten Zugriff Dritter aus, wenn der Kunde diese Standards nicht anwendet bzw. umsetzt.

7. Dauer und Beendigung des Vertrages

7.1 Dieser Vertrag tritt per Unterzeichnungs- oder elektronischem Abschlussdatum in Kraft und hat eine unbestimmte Laufzeit. Er kann von jeder Vertragspartei je nach gemäss Ziff. 3.1. ausgewähltem Preismodell entweder mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen monatlich, auf das Ende eines Kalendermonats hin, oder mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen jährlich, auf das Ende eines Vertragsjahres hin, gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, wobei zur Schriftlichkeit eine handschriftliche Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur (vgl. Art. 14 OR) erforderlich ist.

7.2 Aequitec darf den vorliegenden Dienstleistungsvertrag aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere wenn (i) der Kunde inhaltlich unbestrittene Rechnungen nach Ablauf von (a) der Zahlungsfrist gemäss Ziff. 3.4. und (b) einer Frist von weiteren 30 Tagen, die dem Kunden durch Aequitec schriftlich angesetzt wurde, nicht begleicht, oder (ii) die Zahlungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, namentlich im Falle der Eröffnung einer Liquidation oder Konkurseröffnung über den Kunden oder dem Abschluss eines Nachlassvertrages mit Gläubigern oder vergleichbarer Konstellationen.

7.3 Die per Vertragsende vorhandenen Daten des Kunden werden dem Kunden entweder via Papierausdruck oder auf einem geeigneten Datenträger retourniert und in den Systemen der Aequitec gelöscht. Vorbehalten bleiben abweichende Anordnungen des Kunden und/oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten.

8.1 Aequitec haftet für Schäden, welche dem Kunden infolge grobfahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung ihrer Pflichten gemäss diesem Vertrag entstanden sind. Wenn Aequitec zur Erbringung der Dienstleistungen Dritte beizieht, haftet Aequitec zudem für deren sorgfältige Auswahl und Instruktion. Für die 'shared services', die nicht Dienstleistungen von Aequitec sondern solche von Drittanbietern darstellen, lehnt Aequitec allerdings jegliche Haftung ab (vgl. Ziff. 2.3.).

8.2 Darüber hinaus wird jegliche Haftung von Aequitec oder deren Hilfspersonen ausgeschlossen.

  • Aequitec haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden, entgangene Gewinne, entgangenen Goodwill oder Reputation, und auch nicht für Schäden, die durch inhaltliche oder organisatorische Mängel der Generalversammlungen des Kunden verursacht werden.
  • Aequitec haftet ferner insbesondere nicht für die jederzeitige technische Verfügbarkeit Ihrer Applikation. Der Kunde ist sich bewusst, dass die technische Verfügbarkeit von seiner eigenen elektronischen Infrastruktur abhängt, insbesondere von den verwendeten Endgeräten, der Stabilität der Internet-Verbindung und dem gewählten Internet/Mobile Service Provider. Aequitec wird vernünftig zumutbare Massnahmen treffen, um eine zufriedenstellende technische Verfügbarkeit und zeitgerechte Ablieferung der Dienstleistungen sicherzustellen.
  • Die Richtigkeit von vom Kunden oder Dritten an Aequitec übermittelten Informationen oder von durch den Kunden über die Applikation an Dritte (insbesondere an Aktionäre) übermittelten Informationen liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Entsprechend übernimmt Aequitec in keinem Fall eine Haftung für Schäden aus der Verarbeitung von unvollständigen oder fehlerhaften Informationen, welche vom Kunden oder Dritten (insbesondere Aktionäre) stammen.
  • Aequitec haftet zudem in keinem Fall, wenn sie aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, an der zeitgerechten oder sachgemässen Erfüllung von Dienstleistungen gehindert wird. Die für die Erfüllung vorgesehenen Termine werden entsprechend der Dauer der Einwirkung der von Aequitec nicht zu vertretenden Umstände erstreckt.

8.3 Der Kunde hält Aequitec für Drittansprüche (insbesondere von Aktionären) vollumfänglich schadlos, ausser diese Drittansprüche seien auf eine grobfahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Pflichten von Aequitec gemäss diesem Vertrag oder auf eine unsorgfältige Auswahl und Instruktion von Dritten, die Aequitec zur Erbringung der Dienstleistungen beigezogen hat, zurückzuführen.

9. Rechte

9.1 Aequitec erklärt, dass sie entweder Inhaberin sämtlicher Rechte (inkl. Immaterialgüterrechte) in der Applikation ist oder die vertragliche Befugnis zur Zurverfügungstellung der Applikation an den Kunden erworben hat.

9.2 Dem Kunden stehen an der Applikation keine Rechte zu. Gegenüber dem Kunden bleibt Aequitec der Inhaber sämtlicher Rechte in der Applikation. Der Kunde ist vertraglich ermächtigt, die Applikation zu nutzen (Lizenz) wie im Dienstleistungsvertrag ausdrücklich gestattet. Der Kunde anerkennt, dass alle Rechte (inkl. Immaterialgüterrechte) in der Applikation bei Aequitec verbleiben.

9.3 Die Rechte an Arbeitsresultaten, welche sich aus den von Aequitec erbrachten Dienstleistungen ergeben, verbleiben vollumfänglich bei Aequitec. Der Kunde erwirbt lediglich ein Recht, diese während der Vertragsdauer für den Erhalt der Dienstleistungen zu nutzen.

10. Geheimhaltung und Datenschutz

10.1 Die im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vertrags und dessen Erfüllung ausgetauschten Unterlagen und Informationen sind von den Parteien vertraulich zu behandeln. Mitteilungen darüber an die Öffentlichkeit, an Dritte oder an Behörden sind nur in gegenseitigem, schriftlichem Einverständnis gestattet; vorbehalten bleiben gesetzliche oder börsenregulatorische Verpflichtungen zu wahrheitsgemässer Auskunft. Diese Pflicht zur Geheimhaltung dauert über die Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien hinaus.

10.2 Jede Partei darf von der anderen Partei mitgeteilte Informationen offenlegen, wenn diese (i) ihr auf legitime Art und Weise bekannt war bevor sie diese von der anderen Partei mitgeteilt erhielt; (ii) öffentlich bekannt wird/wurde ohne ihr eigenes Fehlverhalten; (iii) unabhängig von der anderen Partei selbst in Erfahrung gebracht wurde.

10.3 Die Bestimmungen dieses Vertrags gehen etwaigen früheren Geheimhaltungsvereinbarungen ('NDAs') zwischen den Parteien vor, und ersetzen diese, sofern und soweit diese den Vorschriften dieses Vertrags widersprechen.

10.4 Der Kunde ist sich bewusst, dass elektronische Kommunikation (insb. E-Mail-Verkehr) auf dem Übermittlungsweg ('in transit') nicht gegen unbefugten Zugriff Dritter geschützt ist. Wenn der Kunde Aequitec unverschlüsselte Kommunikation zustellt, nimmt er Risiken bzw. Geheimhaltung in Kauf und Aequitec ist für unbefugte Datenzugriffe Dritter 'in transit' nicht verantwortlich.

10.5 Aequitec hält sämtliche einschlägigen Bestimmungen des Schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz ('DSG') ein. Insbesondere verpflichtet sie sich, personenbezogene Daten stets nur rechtsmässig und verhältnismässig zu erheben, speichern und auftragskonform bzw. instruktionsgemäss zu bearbeiten. Personenbezogene Daten werden stets mit angemessenen technischen und organisatorischen Massnahmen gegen unbefugten Zugang geschützt. Sofern Aequitec mit Drittanbietern zwecks Erbringung der Dienstleistungen zusammenarbeitet, wird Aequitec mit diesen angemessene vertragliche Vorkehrungen treffen, damit personenbezogene Daten im Einklang mit dem DSG geschützt sind. Sollte Aequitec personenbezogene Daten an Empfänger im Ausland übermitteln, die keinen angemessenen Datenschutz gewährleisten können, wird Aequitec mit diesen angemessene vertragliche Vorkehrungen treffen, dass personenbezogene Daten vom jeweiligen Empfängern unter denselben Standards bearbeitet werden wie in der Schweiz. Auf Anfrage des Kunden können die Parteien einen detaillierteren sog. Auftragsdatenbearbeitungsvertrag ('ADV') abschliessen.

11. IT-Sicherheit

11.1 Aequitec verpflichtet sich, Daten des Kunden nur in der Schweiz zu speichern. Aequitec gewährleistet in Bezug auf die Applikation eine angemessene IT-Sicherheit, insbesondere eine Datensicherheit und einen Zugriffsschutz nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik.

11.2 Für die elektronische Infrastruktur der Kunden und Aktionäre – insbesondere die verwendeten Endgeräte, die Stabilität der Internet-Verbindung und den gewählten Internet/Mobile Service Provider –, kann Aequitec jedoch keine Gewährleistung übernehmen. Der Kunde ist sich der Risiken – insbesondere in Bezug auf die Datensicherheit und den Zugriffsschutz –, die sich aus der Verwendung der entsprechenden elektronischen Infrastruktur ergeben können, bewusst.

12. Teilnichtigkeit

12.1 Sollten Teile dieses Vertrages oder eines Anhanges dazu nichtig oder anderweitig rechtsunwirksam sein oder werden, so gilt der Rest des Vertrages weiter. An die Stelle der rechtsunwirksamen Teile sollen rechtswirksame Bestimmungen treten, gemäss welchen der mit den rechtsunwirksamen Teilen angestrebte Zweck soweit als möglich erreicht wird.

13. Gütliche Regelung

13.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle eines Rechtsstreites im Zusammenhang mit einem Vertrag alle Schlichtungsmöglichkeiten zunächst auszuschöpfen. Insbesondere verpflichten sie sich, vor Anrufung des Richters der Gegenpartei mindestens Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme zu geben.

14. Weitere anwendbare Bestimmungen / Änderungen

14.1 In Ergänzung des vorliegenden Dienstleistungsvertrages und für die Fragen, welche in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich geregelt sind, können zusätzliche, spezifische technische Dienstleistungen in der Applikation via Online-Vertragsabschluss vereinbart werden, beispielsweise sogenannte End User License Agreements ('EULA') für die Installation von nativen oder web-basierten Applikationen. Diese Zusatzverträge sind als Ergänzungen dieses Dienstleistungsvertrags zu verstehen und werden zu dessen integrierendem Vertragsbestandteil. Bei allfälligen Widersprüchen zwischen diesen Zusatzverträgen und dem Dienstleistungsvertrag, geht letzterer (inklusive dessen Anhänge) grundsätzlich vor – vorbehalten bleiben spezifische Bestimmungen, welche Bestimmungen des Dienstleistungsvertrags ausdrücklich aufheben.

14.2 Aequitec behält sich die Anpassungen der Bestimmungen des Dienstleistungsvertrags und/oder der Zusatzverträge von Zeit zu Zeit ausdrücklich vor. Solche Änderungen werden spätestens einen Monat vor Beginn der Kündigungsfrist dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Erfolgt hernach keine Kündigung durch den Kunden, gelten die geänderten Vertragsbedingungen als genehmigt. Solche Vertragsänderungen können auch elektronisch per E-Mail an den Kunden kommuniziert werden. Die elektronische Mitteilung ist der schriftlich-postalischen Mitteilung gleichgestellt.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1 Dieser Dienstleistungsvertrag und alle Ansprüche, die damit im Zusammenhang stehen, unterstehen schweizerischem materiellen Recht (ohne Verweis auf kollisionsrechtliche Bestimmungen). Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die ausschliessliche Zuständigkeit der Gerichte der Stadt Zürich (Zürich 1) vereinbart.