Vielleicht haben Sie beschlossen, Ihre Aktien in einem Bankdepot zu verwahren. In diesem Fall müssen Sie Ihrer Bank die Anweisung erteilen, die Aktien in Ihrem Namen im Aktienregister einzutragen.
Alle FAQs
Veröffentlicht am: 2024-02-05
Vielleicht haben Sie beschlossen, Ihre Aktien in einem Bankdepot zu verwahren. In diesem Fall müssen Sie Ihrer Bank die Anweisung erteilen, die Aktien in Ihrem Namen im Aktienregister einzutragen.