Depotfähige Aktien machen dann Sinn, wenn den Aktionären ein Mehrwert aus der Depoteinbuchung entsteht. Das kann der rechtliche Schutz des Käufers einer Aktie sein. Das kann aber auch die Möglichkeit sein als Unternehmensgründer oder Aktionär mit grösseren Aktienanteilen die Anteile zu beleihen. Insbesondere für den privaten Immobilienerwerb macht eine Beleihung analog zur 2. Säule Sinn. Gerade erfolgreiche Jungunternehmer können so Ihren Lebensstandard anpassen, ohne Anteile am Unternehmen veräussern zu müssen.
Alle FAQs
Veröffentlicht am: 2024-02-05