Es gibt keine förmliche Annahme des Rücktritts eines Verwaltungsratsmitglieds durch die Generalversammlung. Ein Verwaltungsratsmitglied tritt «einfach» zurück, und es ist in der Regel die Aufgabe der verbleibenden Verwaltungsratsmitglieder, der Generalversammlung einen Ersatzvorschlag zu unterbreiten oder gegebenenfalls eine kurze Erklärung abzugeben, warum der Verwaltungsrat in seiner reduzierten Grösse bleibt.
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Veröffentlicht am: 2024-07-19