Die Eigentümerin einer Aktie partizipiert rechtlich gesehen üblicherweise am geschäftlichen Erfolg der Gesellschaft, kann die Entscheidungen durch ein Stimmrecht an der Aktionärsversammlung beeinflussen und hat ein Informations- und Auskunftsrecht gegenüber der Gesellschaft. Beispielsweise zur Einsicht in den Jahresabschluss. Weitere Rechte, wie zum Beispiel Liquiditationspräferenzen können vertraglich vereinbart werden.
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Veröffentlicht am: 2024-02-05