Wenn Sie das Unternehmen verlassen, bevor Ihre Aktienoptionen vollständig “gevested” sind, verfallen möglicherweise alle nicht “gevesteten” Optionen, sofern in Ihrem Arbeitsvertrag oder Aktienplan nichts anderes festgelegt ist. Die Behandlung “gevesteter” Optionen beim Ausscheiden aus dem Unternehmen kann jedoch je nach Unternehmensrichtlinien und den Bedingungen Ihres Vertrags variieren. Prüfen Sie unbedingt Ihren Vertrag und lassen Sie sich von der Personalabteilung oder Rechtsexperten beraten, um Ihre Rechte in Bezug auf unverfallbare und unverfallbare Aktienoptionen beim Ausscheiden aus dem Unternehmen genau zu kennen.
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Veröffentlicht am: 2024-03-24