Sie müssen die Kapitalerhöhung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) anmelden. Sie müssen die notarielle Urkunde über die Kapitalerhöhung und das Formular 3 einreichen. Sie müssen diese Dokumente spätestens 30 Tage nach dem Quartal einreichen, in dem die Kapitalerhöhung stattgefunden hat. Das Formular 3 finden Sie hier: https://www.estv.admin.ch/dam/estv/de/dokumente/sta/formulare/3.qdf.download.qdf/3-d.qdf
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Veröffentlicht am: 2024-02-05