EES: Einfache elektronische Signatur FES: Fortgeschrittene elektronische Signatur QES: Qualifizierte elektronische Signatur Eine QES ist gemäss Artikel 14 Absatz 2 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
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Veröffentlicht am: 2024-02-05