Elektronische Signaturen, einschließlich QES, ermöglichen einen schnelleren und effizienteren Unterschriftsprozess als herkömmliche, papierbasierte Methoden. Dies trägt zu einer Beschleunigung der Geschäftsprozesse bei. Dabei ist die Unterschrift rechtlich bindend und nach Schweizerischem Obligationenrecht , der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt.
Alle FAQs
Veröffentlicht am: 2024-02-05