Was sind rechtlich gesehen depotfähige Aktien?

Von depotfähigen Aktien wird gesprochen, wenn der Aktionär die Aktien in sein Wertschriftendepot bei seiner Hausbank einbuchen kann. Was viele Aktionäre nicht wissen, dies geht auch für Aktien einer Gesellschaft, die nicht an der Börse notiert bzw. kotiert ist. In der Schweiz ist dies beispielsweise über das Bucheffektengesetz (BEG) geregelt. Damit ist gemeint, dass Zertifikate in ein elektronischer Verbuchungssystem der Schweizer Nationalbank unter operationeller Abwicklung der SIX SIS AG eingebucht werden. Wichtig ist, hierbei handelt es sich rechtlich um Effekten, d.h. die einzelnen Aktien mit derselben ISIN sind untereinander austauschbar, um den Handel zu vereinfachen. Des Weiteren ist der Schutz des Käufers einer Aktien hervorzuheben. Der sogenannte Gutglaubensschutz schützt den Käufer einer Aktie und sichert ihm die Eigentumsrechte zu. Somit muss nicht mehr die gesamte Aktienhistorie beim Kauf überprüft werden. https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2009/450/20230101/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-2009-450-20230101-de-pdf-a.pdf

Alle FAQs Veröffentlicht am: 2024-02-05