Was muss ich bei einer Firmengründung in der Schweiz beachten?

Die Wahl der richtigen Rechtsform hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Anzahl der Beteiligten, der gewünschten Haftung und dem erforderlichen Startkapital. Die Gründung eines Unternehmens beginnt mit der Erstellung der notwendigen Unterlagen wie Statuten, öffentliche Urkunde und Eintragung in das Handelsregister. Bei einer AG oder GmbH ist eine Kapitaleinzahlungsbestätigung erforderlich, die durch Einzahlung des Gesellschaftskapitals bei einer Schweizer Bank eingeholt wird. Alle Gründungsdokumente und die Kapitaleinzahlungsbestätigung müssen notariell beglaubigt werden, bevor sie dem Handelsregisteramt zur Eintragung vorgelegt werden. Sobald die Gründungsdokumente beglaubigt sind und dem Handelregister vorgelegt wurden, erfolgt die Eintragung. Das Handelsregisteramt stellt dann einen Handelsregisterauszug für die neu gegründete Gesellschaft aus.

Alle FAQs Veröffentlicht am: 2024-02-05