Wenn der Aktionär die Stimmen an einen Bevollmächtigten des Unternehmens abgibt, kann das Unternehmen die Stimmen vorher einsehen. Beachten Sie, dass unabhängige Stimmrechtsvertreter die Stimmen in der Regel nicht vor der Versammlung an das Unternehmen weitergeben.
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Veröffentlicht am: 2024-02-05