Grundsätzlich braucht es eine 100-prozentig saubere Eigentumshistorie. Das heisst alle Aktientransaktionen sind sauber, linear, chronologisch aufgelistet und die entsprechenden rechtsgültig unterschriebenen Verträge liegen vor. Nur dann kann sichergestellt werden, dass die Vereinbarung mit der Steuerbehörde auch die gewünschte Wirkung entfaltet. Weiterhin macht es Sinn Musterverträge für Mitarbeiter mitzusenden, um den Mechanismus der Aktienzuteilung zu definieren. Die Einreichung des Antrages bei der Steuerbehörde sollte dann durch eine Steuerexpertin durchgeführt werden, da die Steuerbehörden den Arbeitsmehraufwand in der direkten Beratung mit den Gesellschaften scheut. Je besser also die Vorbereitung, desto geringer der Aufwand für die ausführenden Steuerexperten die Transaktionshistorie darzulegen und zu argumentieren.
Welche Unterlagen sind notwendig, um mit der Steuerbehörde eine individuelle Besteuerung der Aktien zu vereinbaren?
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Veröffentlicht am: 2024-02-05