Wie melde ich neue Verwaltungsräte beim Handelsregister an?

Neue Verwaltungsräte unterzeichnen zuerst die Wahlannahmeerklärung, um zu bestätigen, dass sie die Wahl der Aktionärsversammlung annehmen. Anschliessend übermittelt die Gesellschaft die Wahlannahmeerklärung zusammen mit dem Verwaltungsratsbeschluss zur Ernennung des Verwaltungsrates sowie das Protokoll der Generalversammlung und das Anschreiben zum zuständigen Handelsregister. Dabei ist zu beachten, dass eine der Unterschriften des neuen Verwaltungsrates notariell beglaubigt ist sowie eine GÜLTIGE Passkopie beiliegt. Bei ausländischen Staatsbürgern ist zudem zu beachten, dass die notarielle Beglaubigung eine Apostille trägt. Zudem ist es ratsam nur einen Auszug des Verwaltungsratsprotokolls mitzusenden, so dass keine Unternehmensinterna ausersehen im öffentlichen Handelsregister publiziert werden.

Alle FAQs Veröffentlicht am: 2024-02-05