Was muss rechtlich beim Aktienübertrag beachtet werden?

Wichtig ist zuerst die Rahmenbedingungen abzuklären. Handelt es sich um eine private oder notierte/kotierte Gesellschaft? In welcher Form liegen die Aktien vor? Fast immer müssen die Aktien rechtlich abgetreten werden. Das funktioniert mit einer Abtretungserklärung. Diese muss rechtlich valide unterschrieben werden. Liegen die Aktien jedoch in Form eines Token (“Registerwertrechts”) oder als depotfähige Aktie vor so bedarf es keiner Abtretungserklärung. Hier reicht der Übertrag des Tokens oder der Aktien im Bankensystem aus. Bei einer privaten Gesellschaft welche nicht notiert/kotiert ist macht ggf. ein Aktienkaufvertrag rechtlich Sinn.

Alle FAQs Veröffentlicht am: 2024-02-05