Was muss ich bei der Emission einer Wandelanleihe in der Schweiz beachten?

Die 10/20/100-Regeln für Nicht-Banken

Wenn ein Startup Zinsen für Darlehen oder Wandelanleihen zahlt, kann eine Verrechnungssteuer in Höhe von 35% auf die gezahlten Zinsen anfallen, wenn diese von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) als Anleihe (Bond) oder Schuldverschreibung (Obligation) umqualifiziert werden. Wird dies zu spät bemerkt, kann dies zu einer teuren Überraschung für Startup-Gründer und zu unerwartet reduzierten oder verzögerten Zinszahlungen für Investoren führen. Leider sind die Regeln nicht sehr klar, da die Verrechnungssteuer nur unter bestimmten Umständen zur Anwendung kommt, die von der Höhe des Zinssatzes, dem Gesamtkreditvolumen, der Strukturierung des Kredits und der Anzahl und Art der beteiligten Kreditgeber abhängen.

Beispiel:

Angenommen der Kunde hat Wandeldarlehen in Höhe von CHF 250,000 mit 16 Prozent Discount und CHF 750,000 ohne Discount, jeweils mit 4 Prozent Zins, emittiert.

Dann wäre die Schätzung der Steuernachzahlung wie folgt:

250,000 CHF * (0.16 Discount + 0.04 Zins) * 0.35 Verrechnungssteuer = 17,500 CHF
750,000 CHF * 0.04 Zins * 0.35 Verrechnungssteuer = 10,500 CHF

Total Steuernachzahlung: 17,500 CHF + 10,500 CHF = 28,000 CHF

(Zusätzlich 10,000 CHF Emissionsabgabe bei Wandlung, sofern der Kunde bereits vorher mehr als MCHF 1 aufgenommen hat.)

10/20-Nichtbankenregel für weit gefasste Anleihen und Schuldverschreibungen

Während man unter Obligationen und Schuldverschreibungen im schweizerischen Zivilrecht oder an den Finanzmärkten etwas anderes versteht, hat die schweizerische Verrechnungssteuerpraxis ihre eigene Definition, die viel weiter gefasst ist! Sie versteht unter Obligationen und Schuldverschreibungen schriftliche Schuldanerkenntnisse über einen festen Betrag, die zu vergleichbaren Bedingungen, in mehreren Tranchen und zum Zweck der kollektiven Finanzierung ausgegeben werden.

Ein Darlehen gilt als Anleihe (Bond), wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Ein Schweizer Unternehmen gibt schriftliche Schuldanerkennungen über feste Beträge aus.
  2. Es wird ein einziger Kreditvertrag mit identischen Bedingungen verwendet.
  3. Mehr als 10 Nichtbanken gehören zu den Kreditgebern (einschliesslich Subbeteiligte, ohne in- und ausländische Banken).
  4. Der Gesamtbetrag der ausgegebenen Schuld beträgt mindestens 500 000 CHF.

Eine Anleihe gilt als Schuldverschreibung (Obligation), wenn alle diese Bedingungen erfüllt sind:

  1. Ein Schweizer Unternehmen gibt schriftliche Schuldanerkennungen über feste Beträge aus.
  2. Die Kreditverträge haben variable Bedingungen.
  3. Mehr als 20 Nichtbanken gehören zu den Kreditgebern (einschliesslich Subbeteiligte, ausgenommen in- und ausländische Banken).
  4. Der Gesamtbetrag der ausgegebenen Schuld beträgt mindestens 500 000 CHF.

Sowohl für Anleihen als auch für Schuldverschreibungen im Sinne der obigen Definition ist die Verrechnungssteuer in Höhe von 35% auf die gezahlten Zinsen (einschliesslich der nur im Inland aufgelaufenen Zinsen) fällig.

Siehe SICTIC Swiss angel investor handbook: https://www.sictic.ch/swiss-angel-investor-handbook/

Alle FAQs Veröffentlicht am: 2024-02-05