Ein Zeichnungsschein ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber es ist möglich, dass die Generalversammlung oder die Satzung des Unternehmens die Modalitäten der Kapitalerhöhung festlegt, einschliesslich der Verfahren für die Anmeldung und Zeichnung der neuen Aktien.
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Veröffentlicht am: 2024-02-05