Ist rechtlich gesehen eine Aktie immer gleich begeben?

Dies ist nicht der Fall. Rechtlich kann eine Aktie unterschiedlich begeben sein, so genannte Verpackungen. Die Rechte an sich sind nicht greifbar, d.h. immateriell. Diese Rechte können beispielsweise in einer Urkunde angedruckt (“verkörpert”) und notariell beglaubigt (“verbrieft”) werden. Physische Urkunden entsprechen aber nicht mehr dem Zeitgeist. In der Schweiz wird heutzutage eher ein Aktienbuch geführt (“einfache Wertrechte”) oder ein Token ausgegeben (“Registerwertrecht”). https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de

Alle FAQs Veröffentlicht am: 2024-02-05