Ist es möglich, bei einer Kapitalerhöhung den Investitionsbetrag direkt auf das Geschäftskonto überweisen zu lassen?

Nicht vollständig. Normalerweise zahlt der neue Aktionär den im Zeichnungsschein vereinbarten Investitionsbetrag auf ein Kapitaleinzahlungskonto ein. Dies gibt dem Investor die Sicherheit, dass erst mit Eintragung der neuen Aktien beim Notar die notwendigen Aktien auch geschaffen wurden. Es ist aber möglich im Zeichnungsschein zu vermerken, dass nur der Investitionsbetrag ins nominale Stamm- oder Partizipationskapital auf das Kapitaleinzahlungskonto eingezahlt wird. Der Rest, das sogenannte Agio, d.h. die Differenz zwischen Nominalbetrag und Investitionsbetrag fliesst dann direkt auf das Geschäftskonto der Gesellschaft. Dies kann der Gesellschaft helfen Liquiditätsengpässe bis zum Notartermin zu überbrücken. Hat aber den Nachteil, dass der Investor hoffen muss, dass die Aktien auch beim Notar geschaffen werden.

Alle FAQs Veröffentlicht am: 2024-02-05