Wie erstelle ich für meine Aktionäre einen jährlichen Steuernachweis?

Zuerst gilt es, zwischen dem vorläufigen und dem definitiven Steuerpreis zu unterscheiden. Der Steuerpreis kann nicht unter den Nennwert des jeweiligen Aktien- oder Partizipationskapitals fallen. Das ist somit die Untergrenze, selbst wenn der rechnerische Wert geringer ist. Solange kein definitiver Steuerpreis vorliegt gilt der vorläufige Steuerpreis. Um einen definitiven Steuerpreis zu erhalten wird der Jahresabschluss benötigt, welcher durch die jährliche, ordentliche Aktionärsversammlung genehmigt wurde. Im Nachgang kann die Gesellschaft den definitiven Steuerpreis bei den zuständigen Steuerbehörden beantragen. Nach Erhalt der Bestätigung von der Steuerbehörde kann der steuerliche Aktienpreis den Aktionären kommuniziert werden. Diese Prozedur wird dann jährlich wiederholt. Dabei ist zu beachten, dass ggf. Gründer und Mitarbeiter die Aktien und Partizipationsscheine zu anderen Preisen besteuern müssen als Investoren.

Alle FAQs Veröffentlicht am: 2024-02-05