Wie viele eigene Aktien darf ich als Schweizer Aktiengesellschaft halten?

Gemäss dem Schweizerischen Obligationenrecht, Artikel 659, kann eine Schweizer Aktiengesellschaft bis zu 10 Prozent eigene Aktien erwerben. Steht der Erwerb im Zusammenhang mit einer Vinkulierung oder einer Auflösungsklage, beträgt die vorgenannte Obergrenze 20 Prozent. Die Aktien, die den Grenzwert von 10 Prozent überschreiten, müssen innerhalb von zwei Jahren veräußert oder im Wege der Kapitalherabsetzung vernichtet werden. Bitte beachten Sie, dass das Unternehmen, wenn es seine Finanzergebnisse nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) meldet, möglicherweise auf den Rückkauf von Aktien verzichten möchte, um Auswirkungen auf die Bilanz zu vermeiden, und stattdessen versucht, einen Käufer zu finden, z. B. unter den bestehenden Aktionären. OR: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de

Alle FAQs Veröffentlicht am: 2024-02-05