Aktionäre können auf einer Generalversammlung persönlich anwesend sein oder elektronisch abstimmen. Falls Sie während der Versammlung keine Zeit haben, können Sie Ihr Stimmrecht an einen so genannten Bevollmächtigten, d.h. einen Unternehmensvertreter oder einen unabhängigen Vertreter, delegieren.
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Veröffentlicht am: 2024-02-05