Für Depotfähige Aktien ist dies oftmals sehr einfach. Hier stellt die Hausbank einen Steuernachweis aus, bzw. kann die Daten sogar direkt in die Software für die Steuererklärung exportieren. Bei nicht depotfähigen Aktien ist es wichtig von der Gesellschaft einen Nachweis über den Steuerwert zu erhalten.
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Veröffentlicht am: 2024-02-05