Müssen Zessionen, d.h. Abtretungserklärungen qualifiziert elektronisch oder handschriftlich unterschrieben werden?

Gemäss Schweizer Gesetz ist die Annahme der Abtretung nicht zwingend schriftlich notwendig. Die Abtretungserklärung hingegen muss zwingend schriftlich oder nach QES signiert werden.

Alle FAQs Veröffentlicht am: 2024-02-05