Gemäss Schweizer Gesetz ist die Annahme der Abtretung nicht zwingend schriftlich notwendig. Die Abtretungserklärung hingegen muss zwingend schriftlich oder nach QES signiert werden.
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Veröffentlicht am: 2024-02-05
Gemäss Schweizer Gesetz ist die Annahme der Abtretung nicht zwingend schriftlich notwendig. Die Abtretungserklärung hingegen muss zwingend schriftlich oder nach QES signiert werden.