Kann ich meine "gevesteten" Aktien in einem Wertpapierdepot aufbewahren?

Ja, Sie können Ihre Anteile in ein Wertpapierdepot einbuchen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber, um zu erfahren, welche Banken für die Verwahrung Ihrer Aktien zugelassen sind. Einige Arbeitgeber erlauben beispielsweise nur die Verwahrung von Aktien in dem Land Ihres Rechtssitzes, beispielsweise in der Schweiz, im Vereinigten Königreich oder in Estland, während andere Arbeitgeber eine weltweite Verwahrung anbieten.

Alle FAQs Veröffentlicht am: 2024-03-24