Tokenisierte Aktien können in ein sogenanntes Wallet eingebucht werden. Ähnlich zu den Aktienurkunden können diese durch den Aktionär selber verwaltet werden, im Unterschied zur Verwahrung durch die Gesellschaft im Aktienbuch (“einfache Wertrechte”), bzw. durch die Hausbank (“Bucheffekten”).
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Veröffentlicht am: 2024-02-05