Partizipationsscheine bieten der Gesellschaft die Möglichkeit Mitarbeiter oder Berater an die Gesellschaft zu binden, d.h. durch Teilnahme am kaufmännischen Erfolg der Gesellschaft, ohne Stimmrechte für die Aktionärsversammlung auszugeben. Zudem ist es so möglich, einen strikteren Aktionärsbindungsvertrag für das Stammkapital der Aktien aufzusetzen, die Partizipationsscheine aber weniger strikt zu handhaben. Für Börsenkotierte Gesellschaft bietet sich sogar die Möglichkeit bis zum 10-fachen des Stammkapitals an Partizipationskapital auszugeben.
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Veröffentlicht am: 2024-02-05